Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen, telefonischen und schriftlichen Verträge/Kundenaufträge (nachfolgend auch nur: "Dienstleistungsvertrag") mit „Haushaltsservice Putzmunter“, Inhaberin Monika Kieseleit, Schulweg 2, 73104 Börtlingen.

2 Vertragsgegenstand

Der Haushaltsservice Putzmunter (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) bietet ausschließlich auf Grundlage dieser AGB hauswirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere Haushaltshilfe, Reinigungsarbeiten, Seniorenbetreuung und Kinderbetreuung an. Diese Dienstleistungen werden durch die Inhaberin selbst (nachfolgend: „Personal“) sowohl in Privathaushalten als auch in Geschäftsräumen des Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) erbracht.

Andere Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn die Auftragnehmerin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

3 Leistungsumfang

Für Art und Umfang der Leistungen der Auftragnehmerin ist allein der Inhalt des Dienstleistungsvertrages maßgebend. Alle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern sind schriftlich niederzulegen. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart.

Bei Krankheit und Urlaub bemüht sich die Auftragnehmerin in Absprache mit dem Auftraggeber umgehend um eine geeignete Vertretung.

Die Auftragnehmerin bestimmt nach billigem Ermessen die Art und Weise der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin zur vertraglich vereinbarten Zeit Zutritt zu den Räumlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Leistungen ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen. Erfolgt dies durch die Aushändigung von Schlüsseln, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, diese ordnungsgemäß zu verwahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht in deren Besitz gelangen. Für überlassene Schlüssel unterhält die Auftragnehmerin eine Schlüsselversicherung. Die zur Verfügung gestellten Schlüssel werden nach Aufforderung dem Auftraggeber jederzeit wieder zurückgegeben.

Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, kostenfrei Wasser, Abwasser und Strom in dem für die Durchführung der Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin vor Aufnahme der Tätigkeit auf mögliche Gefahrenquellen für ihre Gesundheit (z.B. ansteckende Krankheiten, gesundheitsgefährdende Stoffe, Baumängel, defekte Geräte) in seinem Haushalt hinzuweisen.

Kann der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen, hat er dies der Auftragnehmerin rechtzeitig, im Falle absehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) mindestens jedoch 2 Wochen und im Übrigen spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

Vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber in vereinbartem Umfang in Rechnung. Ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen werden hiervon jedoch in Abzug gebracht. Dem Auftraggeber ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, der Auftragnehmerin sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden.

5 Vergütung/Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wird die Vergütung in Abhängigkeit von der geleisteten Stundenzahl abgerechnet, wird die Rechnung auf Grundlage der von Stundennachweisen erstellt. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt, je angefangene 15 Minuten.

Sollten sich Preisänderungen ergeben, wird der Auftraggeber darüber schriftlich informiert. Für die Wirksamkeit einer Preiserhöhung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung widerspricht. Die Auftragnehmerin wird bei Ankündigung der Preiserhöhung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Nachhinein zum Monatsende. Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungsstellung sofort.

Die Rechnungen sind brutto ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

6 Schweigepflicht

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, während und nach ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren.

7 Haftung

Die Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber Mängel oder Schäden nicht unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung der Auftragnehmerin anzeigt. Um seiner Anzeigepflicht nachzukommen, muss der Auftraggeber den Schaden und/oder Schadenshergang so genau wie möglich beschreiben.

Die Auftragnehmerin haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur aus Garantien, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser zumindest einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag ist unbefristet und auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht eine bestimmte Vertragslaufzeit bzw. ein Einmalauftrag vertraglich vereinbart wurde.

Ist der Vertrag unbefristet, kann er von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet werden. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9 Widerrufsbelehrung

Der / Die Auftraggeber/-in hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin unter der o. g. Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die die Auftragnehmerin von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es sei ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienst-/Reinigungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienst-/Reinigungsleistungen zu den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen zu zahlen. 

10 Datenschutz

Die im Dienstleistungsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Der Auftraggeber ist gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß Art. 17 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Der Auftraggeber kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Er kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Auftragnehmer übermitteln. Es entstehen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

11 Schlussvorschriften

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Auftraggeber eine E-Mail sendet und eine Empfangsbestätigung der E-Mail von der Auftragnehmerin vorlegen kann.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

 Börtlingen, Februar 2022